Die mit der Beschwerde vorgenommenen Verbesserungen (Beschwerdebeilage 5), welche dem Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 3. Juni 2020 zugestellt wurden, sind weiter ebenfalls miteinzubeziehen (Reklamegesuch, Fassadenpläne Reklame, angepasster Situations- und Umgebungsplan, angepasster Parkplatznachweis, alles vom 27. Mai 2020). Sollten aus Sicht der Vorinstanz noch weitere Mängel bestehen, so ist es gestützt auf die gemachten Ausführungen schliesslich angezeigt, der Beschwerdeführerin eine kurze Frist zur Behebung allfälliger Mängel einzuräumen. 3. Kosten