Mängelliste der Stadt im Schreiben vom 19. März 2020 der fehlende Energiemassnahmennachweis, dessen Fehlen bereits im Schreiben der Stadt vom 31. Januar 2017 kritisiert wurde. Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, dass ein solcher für das vorliegende Bauvorhaben nicht eingereicht werden muss. Sollte die Beschwerdeführerin im weiteren Verlauf des Verfahrens weiterhin auf die Einreichung dieses Nachweises verzichten, so scheint es daher auch diesbezüglich angezeigt zu sein, im Rahmen eines Bauentscheids über die Notwendigkeit dieses Nachweises zu befinden.