Das verbesserte Baugesuch wurde am 13. Februar 2020 eingereicht. Die Abschreibung des Baugesuchsverfahrens mit der angefochtenen Verfügung erging durch das Regierungsstatthalteramt ohne weitere Ankündigung. Angesichts der langen Prozessgeschichte ist es zwar verständlich, dass die Vorinstanz das Verfahren speditiv weiterführen will.