- Vorliegend hat das Regierungsstatthalteramt das von der Beschwerdeführerin am 11. November 2016 eingereichte Baugesuch mit Verfügung vom 28. Juni 201714 retourniert und diese dabei aufgefordert, die im Schreiben der Stadt vom 31. Januar 2017 aufgeführten Mängel zu beheben. Nach längerer Prozessgeschichte aufgrund diverser Beschwerdeverfahren (vgl. I. Sachverhalt) verlängerte das Regierungsstatthalteramt die dafür angesetzte Frist mit Verfügung vom 12. Dezember 2019 bis am 15. Februar 2020, wobei auf die Mängelliste aus dem Jahr 2017 verwiesen wurde. Das verbesserte Baugesuch wurde am 13. Februar 2020 eingereicht.