19. März 202011 stellte das Bauinspektorat die Unterlagen dem Regierungsstatthalteramt zu, ohne diese jedoch genau zu bezeichnen. In den Vorakten des Regierungsstatthalteramts, welche von diesem nach Rückfrage des Rechtsamts mit Schreiben vom 17. August 2020 ausdrücklich als vollständig bezeichnet wurden, fehlen jedoch zahlreiche Unterlagen des von der Beschwerdeführerin bei der Stadt eingereichten 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 34/34a