Mit Eingabe vom 17. August 2020 bestätigte das Regierungsstatthalteramt, dass es sämtliche Vorakten an das Rechtsamt weitergeleitet habe und bei ihm keine Akten mehr vorhanden seien. Die Stadt nahm mit Schreiben vom 17. August 2020 zu den Fragen Stellung und reichte ihre Vorakten zu diesem Geschäft ein. Sie hielt zudem fest, dass die Baugesuchsakten am 19. März 2020 allesamt an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet worden seien. Es gäbe keine Erklärung für einen unvollständigen Versand an das Regierungsstatthalteramt. Einen Beleg dafür könne man aber nicht erbringen. Eine weitere Eingabe der Beschwerdeführerin ging am 29. September 2020 beim Rechtsamt ein.