Mit Verfügung vom 3. Juli 2020 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zum Gesuch des Regierungsstatthalteramts um Entzug der aufschiebenden Wirkung zu äussern. Mit Stellungnahme vom 20. Juli 2020 beantragt die Beschwerdeführerin, ihre Beschwerde sei vollumfänglich gutzuheissen und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu belassen.