6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Eingabe vom 29. Juni 2020 verzichtete die Stadt auf eine formelle Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2020 die Abweisung der Beschwerde. In formeller Hinsicht beantragt es, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen.