Werde das vollständige Gesuch bis dahin nicht vollständig eingereicht, gelte es als zurückgezogen und werde abgeschrieben; werde das Gesuch erneut mangelhaft eingereicht, so trete die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein. Am 13. Februar 2020 reichte die Beschwerdeführerin die Baugesuchsunterlagen beim Bauinspektorat ein. In Rücksprache mit dem Bauinspektorat reichte die Beschwerdeführerin am 5. März 2020 einen Umgebungsplan nach. Am 19. März 2020 leitete das Bauinspektorat der Stadt