3. Mit Verfügung vom 23. November 2018 nahm das Regierungsstatthalteramt das inzwischen sistierte Baubewilligungsverfahren wieder auf und setzte die Frist zur Einreichung eines kompletten und mängelfreien Gesuchs gemäss Verfügung vom 28. Juni 2017 neu an. Mit Eingabe vom 24. Januar 2019 verlangte die Beschwerdeführerin den Erlass einer Feststellungsverfügung, wonach im Zusammenhang mit dem Weiterbestand der Montagehalle kein Baugesuch notwendig sei.