5. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten in der Höhe von CHF 3605.20 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Fraubrunnen, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion 14/15 BVD 110/2020/77 Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat