1. Ziff. 4.1 des Entscheids der Gemeinde Fraubrunnen vom 30. April 2020 wird insoweit aufgehoben, als sie die Bewilligung des über das zulässige Mass hinausgehenden Zaunteils umfasst. Die Bewilligung für die Mauer und den Zaun werden lediglich so weit erteilt, als sie zusammengerechnet und gemessen vom Terrain 1960 die Gesamthöhe von 2 m nicht überschreiten.