Der Beschwerdeführer erwähnt im Titel seiner direkt bei der BVD eingereichten Beschwerde weiter, er würde Rechtsverwahrung erheben («Baubeschwerde gegen Bauentscheid Baugesuchs-Nr. 2019-20 Gemeinde Fraubrunnen und Erhebung Rechtsverwahrung»). Im Folgenden macht der Beschwerdeführer indes keine Ausführungen zur Rechtsverwahrung.