Die verfügte Kürzung genügt demnach nicht, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Aus den Baugesuchsplänen ergibt sich vielmehr, dass der Zaun in den dort dargestellten Schnitten die folgenden Maximalmasse aufweisen darf, damit die Gesamthöhe von 2 m nicht überschritten wird: Schnitt A-A 53 cm, Schnitt B-B 57 cm, Schnitt C-C 59 cm und Schnitt D-D 63 cm.