Ebenfalls unerheblich ist, ob die Stützmauer in dieser Form zwingend notwendig ist oder ob es sich um ein «Luxusobjekt» handelt. Ein Bedarfsnachweis ist nicht erforderlich und nicht Voraussetzung der hier zu beurteilenden Bewilligungsfähigkeit der Mauer. Für die Mauer ist demnach die Bewilligung zu erteilen.