Mit E-Mail vom 30. Juli 2019 hielt der Leiter der Abteilung Naturgefahren Folgendes fest: 22 «[...]  Blaues Gefahrengebiet: Die Stützmauer tangiert in ihrer Lage das blaue Gefahrengebiet nicht in relevanter Weise. In diesem Fall braucht es daher keinen Fachbericht der Abteilung Naturgefahren.  Hangstabilität: Das blaue Gefahrengebiet wird durch den Prozess Hangmuren verursacht. Hangmuren entstehen bei starken Niederschlägen, wenn sich wasserdurchtränktes Lockermaterial löst und als "Schlamm- bzw. Erdlawine" hangabwärts fliesst. Eine Stützmauer an der Kante zum steilen Hang wird die Auslösung von Hangmuren nicht negativ beeinflussen.