Terrainverlauf von 1978, sondern auch das tieferliegende Gelände von 1960 exakt angegeben und vermasst. Auf diese Angaben in den eigenen Plänen hat sich die Beschwerdegegnerschaft behaften zu lassen. Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdegegnerin 2 bereits in den Plänen des Baugesuchsverfahrens Nr. 2018-59 das Terrain von 1960 explizit als «Terrain gewachsen» bezeichnet und die Gebäudehöhe anhand des Terrains von 1960 angegeben hat. Im damaligen Schreiben vom 27. November 2018 hat sie sogar ausdrücklich festgehalten, das gewachsene Terrain und die bestehenden Gebäudehöhen seien aus den Plänen – welche dem Gesagten zufolge auf das Terrain von 1960 abstellten – ersichtlich.16