c) Das streitbetroffene Vorhaben umfasst die Errichtung einer Stützmauer mit Zaun und damit eine typische Baute, die mittels kleiner Baubewilligung ohne Veröffentlichung genehmigt werden kann. Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter der umliegenden Grundstücke Fraubrunnen Grundbuchblatt Nrn. B.________, G.________, H.________, I.________ und K.________ haben grösstenteils ihre Zustimmung zum Vorhaben erklärt.9 Soweit keine unterschriftliche Zustimmung vorliegt, teilte die Gemeinde den betreffenden Personen das Vorhaben gemäss Art. 27 BewD mit.10 Das formelle Vorgehen der Gemeinde ist damit nicht zu beanstanden.