d) Der Beschwerdeführer verlangt zudem, «das aktuelle Baubewilligungsverfahren ist zu sistieren auf seine Rechtmässigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zur Überarbeitung zurückzuweisen. [...]».6 Das Baubewilligungsverfahren wurde mit dem Entscheid der Gemeinde vom 30. April 2020 abgeschlossen. Auf den Sistierungsantrag hinsichtlich des beendeten vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens kann daher nicht eingetreten werden. Dass der Beschwerdeführer auch das vorliegende Beschwerdeverfahren sistiert haben möchte, lässt sich seinen Eingaben nicht entnehmen. 3. Kleines Baubewilligungsverfahren