2/15 BVD 110/2020/77 28. September 2020 und die Beschwerdegegnerschaft mit Eingabe vom 2. Oktober 2020 Gebrauch. Mit Verfügung vom 17. November 2020 gab das Rechtsamt den Beteiligten zudem Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Mit Eingaben vom 4. Dezember 2020 und 8. Dezember 2020 reichten der Beschwerdeführer sowie die Beschwerdegegnerschaft ihre Schlussbemerkungen ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.