Diese Eingabe wurde von der DIJ am 28. Mai 2020 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und von diesem am 29. Mai 2020 an das Rechtsamt der BVD weitergeleitet mit dem Hinweis, es handle sich wohl um eine Baubeschwerde. In beiden Eingaben macht der Beschwerdeführer zusammengefasst geltend, die Gemeinde hätte nicht bloss ein kleines Baubewilligungsverfahren durchführen dürfen. Die für den Bau der Mauer vorgenommenen Erdverschiebungen würden die Gefahr von Murgängen auf seiner Parzelle erhöhen. Die Vorinstanz habe es zudem unterlassen, die nötigen Fachberichte einzuholen. Die Stützmauer diene überdies nicht der Hangsicherung, sondern als Aussichtsplattform.