2. Die Gemeinde teilte der Beschwerdegegnerin 2 mit Schreiben vom 18. März 2019 mit, hinsichtlich der bereits erstellten Stützmauer werde ein Baupolizeiverfahren eröffnet. Die Gemeinde gab der Beschwerdegegnerin 2 Gelegenheit, vor Erlass einer Wiederherstellungsverfügung ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Von dieser Möglichkeit machte die Beschwerdegegnerin 2 Gebrauch und reichte ein Baugesuch ein für den Ersatz der bestehenden Gartenmauer und das Anbringen eines Maschendrahtzauns. Gegen das fristgemäss eingereichte nachträgliche Baugesuch erhob der Beschwerdeführer Einsprache.