I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin 2 ist Eigentümerin des Grundstücks Fraubrunnen Grundbuchblatt Nr. A.________ (Wohnzone). Auf der Parzelle befindet sich ein bereits bestehendes Wohnhaus. Im Jahr 2018 reichte die Beschwerdegegnerin 2 ein Baugesuch ein, das insbesondere den Umbau des Dachgeschosses des Wohnhauses beinhaltete (Baugesuchs-Nr. 2018-59). Im Rahmen dieses Verfahrens rügte der Beschwerdeführer u.a., die Beschwerdegegnerschaft hätte auf dem Grundstück eine unrechtmässige Stützmauer erstellt. Auf seiner eigenen, benachbarten Parzelle seien zudem Erdverschiebungen vorgenommen worden und ein Zaun sei auf seine Parzelle verlegt worden.