3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'498.95 (inkl. Auslagen und MWSt) zu ersetzen. 9/10 BVD 110/2020/76 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt A.________, eingeschrieben - Frau Fürsprecherin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hindelbank, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat