e) Der Milchkühltank soll neben dem Rührwerk der Güllengrube stehen. Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdegegner eine Beurteilung des kantonalen Veterinärdienstes zur (ebenfalls umstrittenen) Einhaltung der Hygienevorschriften ein. Der Veterinärdienst definierte in seiner Stellungnahme Anforderungen bzw. Auflagen. Unter anderem muss der Mistplatz durch eine Mauer abgegrenzt werden, die so hoch sein muss wie das gelagerte Gut, in jedem Fall jedoch mindestens 80 cm hoch. Beim Laufhof der Kühe muss zudem ein Betonanschlag erstellt werden, damit keine Ausscheidungen der Tiere in die Nähe des Tanks geschwemmt werden können.