Selbst wenn die lärmerzeugenden Geräte bereits vorhanden sein sollten und die Umpumpvorgänge auf den Milchtanklastwagen auch heute schon stattfinden, führt der Standortwechsel der Melkanlage zu neuen bzw. veränderten Lärmimmissionen. Da sich Lärm ausbreitet, lässt sich der Kreis der Einspracheberechtigten in der Regel nicht zum Vornherein eindeutig bestimmen. Die Hofgruppe O.________ liegt etwas abgelegen und ist von Feldern umgeben. Dennoch ist nicht auszuschliessen, dass auch Dritte einspracheberechtigt sind. 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 35-35c