Das zweite, im August 2020 publizierte Baugesuch des Beschwerdegegners betrifft den Ersatz des bestehenden Milchkühltanks, der östlich des Bauernhauses Nr. 7 steht, den Abbruch des Gärfuttersilos und Neubau eines Kraftfuttersilos, die Sanierung der Jauchegrube mit Auslauf für Kälber und die Erweiterung der Kanäle.5 Dieses zweite Bauvorhaben hat örtlich keinen Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauvorhaben. Da der vorliegend angefochtene Bauentscheid aufzuheben und an die Gemeinde zurückzuweisen ist, kann soweit erforderlich bei der Vorinstanz geklärt werden, ob sich die beiden Bauvorhaben gegenseitig ausschliessen würden bzw. ob ein Verfahren zu sistieren ist. 2. Publikation