Gleichzeitig reichen sie eine Stellungnahme des kantonalen Veterinärdienstes vom 26. Juni 2020 betreffend Einhaltung der Hygienevorschriften des Milchkühltanks ein. Die Beschwerdeführenden wiesen mit Eingabe vom 4. September 2020 darauf hin, dass der Beschwerdegegner ein neues Baugesuch eingereicht habe, das den Ersatz des Milchkühltanks und die Erweiterung der Schwemmkanäle umfasse. Dazu stellten sie Verfahrensanträge. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen