3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2020, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 24. Juni 2020, die Beschwerde sei abzuweisen und der Bauentscheid zu bestätigen. Mit Beschwerdeantwort vom 29. Juni 2020 schliessen die Beschwerdegegner ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig reichen sie eine Stellungnahme des kantonalen Veterinärdienstes vom 26. Juni 2020 betreffend Einhaltung der Hygienevorschriften des Milchkühltanks ein.