2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. Mai 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids der Gemeinde Hindelbank vom 22. April 2020 und Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Bauentscheid aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Anweisung, das Baugesuch öffentlich bekannt zu machen und von der Denkmalpflege und der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie neue Fachberichte einzuholen.