betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hindelbank vom 22. April 2020 (Geschäftsnummer 409/19/23; Erweiterung des Stallgebäudes für eine neue Melkeinheit und Kühltank) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner führt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit aktuell 6,399 SAK1. Er plant eine Automatisierung des Melkvorgangs mit Melkrobotern. Am 13. Juni 2019 reichte er bei der Gemeinde Hindelbank ein Baugesuch ein (datierend vom 10. Mai 2019) für die "Erweiterung des Stallgebäudes für eine neue Melkeinheit" und für einen aussen aufgestellten Kühltank. Die Parzelle Hindelbank Gbbl. Nr. B.________ liegt in der Landwirtschaftszone mit