Sie hat jedoch konkret Bezug auf die Beschwerdeführenden genommen, indem sie festhielt, dass das Schattendiagramm "Biel S.________" zeige, welche Bereiche im übermässigen Schattenwurf des geplanten Hochhauses zu liegen kommen. Weiter hielt sie fest, dass am 21. März neben weiteren Gebäuden punktuell ein Gebäude an der M.________ 9 betroffen sei und dieses der Grünzone zugewiesen sei. Beim Gebäude an der M.________ 9 handelt es sich um das Gebäude der Beschwerdeführenden auf der Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. T.__