Freizeit- und Wohnflächen vorgesehen.16 Eine Wohnnutzung wäre daher an der P.________strasse 1 und 1b grundsätzlich zonenkonform. Aufgrund des Grundbuchauszuges und der Website zum Businesspark V.________ ist davon auszugehen, dass die beiden Gebäude als Businesspark und nicht zum Wohnen genutzt werden. Es kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden, dass einige wenige Wohnungen im Gebäude vorhanden sind, über welche die Website zum Businesspark V.________ nicht Aufschluss gibt.