"Das Bauvorhaben auf der Parzelle N.________ beinhaltet ein Wohnhochhaus mit 19 Geschossen, einen viergeschossigen Riegel und eine gemeinsame Tiefgarage. […] Gemäss Art. 22 Abs. 3 BauV dürfen Hochhäuser bestehende zonenkonforme oder nach geltenden Vorschriften mögliche Wohnbauten nicht durch übermässigen Schattenwurf beeinträchtigen (am 21. März zwischen 07.30 Uhr und 17.30 Uhr zwei Stunden; am 8. Februar zwischen 08.30 und 16.30 Uhr zweieinhalb Stunden). Wobei gemäss Art. 22 Abs. 4 BauV an zentralörtlichen Lagen aus städtebaulichen Gründen von der Regel gemäss Absatz 3 abgewichen werden kann. Das Schattendiagramm "Biel S.__