Im Vortrag der JGK wird also nicht ausdrücklich festgehalten, was die Einfügung des Wortes "zonenkonform" für Auswirkungen haben soll. Laut dem Vortrag der JGK zur Änderung der Bauverordnung sollte die Revision aber dazu führen, die Vorgaben für die Erstellung von Hochhäusern zu flexibilisieren. Insbesondere die Beschattungsnormen bei Hochhäusern sollen laut Vortrag der JGK flexibler ausgestaltet werden, damit diese nicht mehr in allen Fällen absolute Geltung beanspruchen. Die bewusste Einfügung des Wortes "zonenkonform" kann somit nur bedeuten, dass der Gesetzgeber von der früheren Praxis abweichen wollte.