3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die bewilligten Pläne ein. Das Regierungsstatthalteramt und die Beschwerdegegnerin beantragen in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2020 bzw. in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden kann. Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2020, die Beschwerde abzuweisen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen