Grundbuchblatt Nrn. N.________, A.________, B.________. Die Parzellen liegen in einer Zone mit Planungspflicht, ZPP 5.2, Überbauungsordnung O.________ (Mischzone B). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 17. April 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.