Dabei stellte sie folgende Berechnungen an: "massgebendes Terrain auf der Falllinie in der Gebäudemitte 520.185 - 518.745 m.ü.M. = 1.44 m Höhenunterschied 1.44 m / Gebäudebreite im Bereich der Falllinien 13.56 m = 10.62 %"23