der BVE (heute BVD) vom 1. April 2019 die Berechnung der Hangneigung noch einmal vorgenommen habe. Sie könne nun aufzeigen, dass die Hangneigung auf der Grundlage des rekonstruierten Terrains vom 31. Januar 2018 und bei Anwendung der Praxis der BVD 10.62 % betrage.22 Die Beschwerdegegnerin reichte im vorinstanzlichen Verfahren mit den Schlussbemerkungen einen Plan (Situationsplan 1222, 1:500 vom 13. Dezember 2019) mit dem vom Geometer rekonstruierten Terrain vom 31. Januar 2018 ein, auf welchem sie die massgebende Falllinie durch die Gebäudemitte eingezeichnet hatte.