Die im Überbauungsplan in diesem Bereich eingezeichneten Linien sind im Vergleich zu den sonst sehr gleichmässig verlaufenden Linien sehr unregelmässig und deuten klar auf eine künstliche Veränderung hin. Dass die Veränderung künstlich sein muss, zeigt ein Vergleich mit der Luftaufnahme aus dem Jahr 1946, in der das Gebiet gänzlich unüberbaut war. Im Grenzbereich der heutigen Parzellen Nrn. K.________ und J.________ ist auf dieser Aufnahme keinerlei Erhebung oder Vertiefung des Geländes zu sehen. Die entsprechende Terrainveränderung muss daher nachträglich künstlich erfolgt sein, beispielsweise bei der Bebauung der Parzelle Nr. J.________.