_" zeigt grundsätzlich einen gleichmässigen Geländeverlauf, mit Ausnahme einer unregelmässigen Stelle in der Südwestecke der Parzelle Nr. K.________.16 Die alten Baugesuchsdossiers zeigen zudem eine gleichmässige Steigung von Osten nach Westen und von Süden nach Norden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass beim Bau der Strasse O.________ keine erheblichen Abgrabungen oder Aufschüttungen notwendig waren, sondern höchstens gegen die östlichen und westlichen Ränder der Strasse hin Ausnivellierungen erfolgten, die Strassenmitte aber dem ursprünglichen Terrain entspricht. Das Baugesuchsdossier Nr. 313 zur ehemaligen Parzelle Nr. H.___