Der Geometer rekonstruierte das ursprünglich gewachsene Terrain anhand der Terrainlinie in der Mitte der westlich der Bauparzelle gelegenen O.________strasse und einer Terrainlinie am Ostrand der Bauparzelle. Diese Terrainlinien hatte er mittels Messungen des aktuellen Terrains in der Strassenmitte und im östlichen Bereich der Bauparzelle ermittelt. Dieses Vorgehen erscheint richtig: Eine Flugaufnahme aus dem Jahr 194615 zeigt, dass die Fläche der heutigen Bauparzelle Nr. J.________ und das umliegende Gebiet damals sehr gleichmässig verliefen und keine relevanten Terrrainerhebungen oder -vertiefungen vorhanden waren.