f) Die Ausführungen der R.________ AG sind schlüssig, nachvollziehbar und ausführlich sowie konkret begründet. Dort wo der Geometer Annahmen getroffen hat, hat er in der jeweiligen Planerläuterung, Bemerkung oder spätestens dann in der Stellungnahme vom 25. November 2019 und dem Bericht vom 7. August 2020 nachvollziehbar erklärt, wie er zu diesen Annahmen kam.