Es gelte zu bedenken, dass solche Extrapolationen fachlich unzulässig seien. Dies solle nur zu Plausibilitätszwecken des rekonstruierten gewachsenen Terrains vom 31. Januar 2018 dienen. Werde das rekonstruierte Geländemodell vom 17. Juni 2019 von der Parzelle Nr. J.________ weiter nach Süden extrapoliert, würden die bestimmten Höhenknoten gemäss Plan im Dossier zur Parzelle Nr. A.________ schlecht übereinstimmen (im Bereich von zirka 50-85 cm). Dies sei aber nicht weiter verwunderlich, da dieses Modell selbst auf einer Extrapolation basiere.