_ gelöscht) worden. Die heutige westliche Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. H.________ liege zirka 15 m weiter im Westen und entspreche der aktuellen Grenze zur Parzelle Nr. J.________. Dieser breite Streifen von 15 Metern sei voraussichtlich durch keine weiteren Bautätigkeiten verändert worden. Dies bekräftige seine Annahme, respektive widerspiegle die aktuellen Gegebenheiten vor Ort, dass im östlichen Bereich der Bauparzelle Nr. J.________ das heutige Terrain auch dem ursprünglichen gewachsenen Terrain entspreche, da der Verlauf des Geländes nach wie vor gleichmässig bis auf die Nachbarparzellen Nrn. H.________ und B.________ ansteige.