Diese Fakten würden die Annahme des Geometers bestätigen, dass das ursprüngliche gewachsene Terrain einen gleichmässigen Verlauf über das ganze Gebiet aufweise. Das rekonstruierte Terrain vom 31. Januar 2018 weise die gleiche Geländeform auf (gleichmässige Steigung von Osten nach Westen und von Süden nach Norden). Im Aushubplan seien effektiv gemessene (relative) Höhenknoten des gewachsenen Terrains gemessen worden, welche ebenfalls den gleichmässigen Geländeverlauf bestätigen würden. Die Parzelle Nr. H.________ sei in die drei Parzellen Nrn. H.________, T.________, B.________ parzelliert (und dabei die ehemalige Parzelle Nr. U.________ gelöscht) worden.