_, welche an die Parzelle Nr. J.________ angrenzen, eingeholt hatte, beauftragte es den Geometer, das durch ihn am 31. Januar 2018 und am 17. Juni 2019 rekonstruierte gewachsene Terrain anhand dieser älteren Baugesuchsunterlagen zu überprüfen. Im Bericht vom 7. August 2020 hielt der Nachführungsgeometer als Fazit fest, dass er aufgrund der nun zur Verfügung gestellten zusätzlichen Unterlagen (und seiner dazu gemachten Erläuterungen) der festen Ansicht sei, dass das rekonstruierte Terrain vom 31. Januar 2018 das ursprünglich gewachsene Terrain und damit den natürlichen Geländeverlauf bestmöglich abbilde.