Je weiter südlich, desto mehr würden die beiden Höhenlinien voneinander abweichen. Dies liege daran, dass im Überbauungsplan ZPP 4 im Süden und Osten der Parzelle Nr. J.________ keine Daten (Höhenlinien) vorhanden seien und somit die Ermittlung des gewachsenen Terrains mit diesen Daten nicht sinnvoll möglich sei (Extrapolation). Aufgrund dieser Erläuterungen bestätige er, dass das rekonstruierte Terrain vom Januar 2018 das ursprünglich gewachsene Terrain und damit den natürlichen Geländeverlauf bestmöglich abbilde.14 Die Vorinstanz stellte in der Folge auf das rekonstruierte Terrain vom Januar 2018 ab und bewilligte das Bauvorhaben.