Im Juni 2019 habe er auf Auftrag des Regierungsstatthalteramts hin das rekonstruierte Terrain anhand des im Jahr 2004 (durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung) genehmigten Überbauungsplans zur Überbauungsordnung ZPP 4 überprüft. Das Gelände sei damals im Überbauungsplan an die nördliche Grenze der Parzelle Nr. J.________ aufgenommen worden. Im besagten Plan sei das gewachsene Terrain mittels Höhenlinien klar abgebildet, da zum Zeitpunkt der Geländeaufnahmen noch keine Bauten vorhanden gewesen seien. Wie in diesem Plan zu erkennen sei, stelle das an die Parzelle Nr. J.________ angrenzende Gelände eine gleichmässige Ebene dar, was seine Berechnungen vom Januar 2018 bestätige.