Demzufolge sei für die Berechnung des gewachsenen Terrains das Gelände zwischen dem aufgenommenen Bereich im Osten und der aufgenommenen Achse der Strasse O.________ interpoliert worden. Mit diesem Plan vom 31. Januar 2018 (mit dargestellten Höhenlinien und einer Äquidistanz von 20 cm) sei das massgebende Terrain bestmöglich nach Art. 1 BMBV rekonstruiert worden.